AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wiesbadener Musik- & Kunstschule e. V.
1. Aufgaben und Vertragsschluss
- Die Wiesbadener Musik- & Kunstschule e.V. (WMK) bietet Instrumental- und Gesangsunterricht in unterschiedlichen Unterrichtsformen an.
- Anmeldungen sind schriftlich auf dem hierfür vorgesehenen Formular an die Geschäftsstelle der WMK zu richten.
- Der Unterrichtsvertrag wird mit der Aufnahme des Unterrichts oder der Aufnahmebestätigung rechtswirksam. Vertragsbeginn und Unterrichtsumfang werden von der WMK nach Maßgabe freier Plätze in Absprache mit dem/r Vertragspartner/-in festgelegt und können vom gewünschten Eintrittstermin und Unterrichtsumfang abweichen.
- Nach Inkrafttreten des Unterrichtsvertrages erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung und eine Rechnung. Die WMK behält sich vor – falls aus organisatorischen Gründen erforderlich – Unterrichtszeit und -ort zu ändern, sowie eine andere Lehrkraft einzusetzen. Dies geschieht in Absprache mit den Vertragspartnern.
2. Unterrichtsgeldzahlungen
- Der Unterricht ist kostenpflichtig. Das Unterrichtsgeld richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist während des ganzen Kalenderjahres in 12 Monatsbeträgen, auch während der unterrichtsfreien Zeit (z.B. Ferien) zu zahlen. Es ist jeweils bis zum 10. des laufenden Monats fällig.
- Bei Säumnis werden Mahngebühren erhoben, für jedes Mahnschreiben 5,00 EUR. Auslagen sind zu erstatten. Erstreckt sich der Zahlungsrückstand über zwei Monate, kann die Unterrichtserteilung fristlos eingestellt werden, wobei die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsgeldes bis zum nächsten Kündigungstermin / Vertragsende bestehen bleibt. Verringert sich durch eine Ab- oder Ummeldung die Größe einer Gruppe, so ist das hierfür maßgebliche Unterrichtsgeld zu entrichten.
3. Unterrichtsausfall
- Die Unterrichtsveranstaltungen sind pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Es wird erwartet, dass der Hausordnung und den Anweisungen der Schulleitung und der Lehrkräfte Folge geleistet wird.
- Kann ein/e Schüler/-in den Unterricht nicht besuchen, ist dies spätestens am Unterrichtstag der Geschäftsstelle mitzuteilen. Das Versäumen des Unterrichts entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsgeldes. Es besteht zudem kein Anspruch auf Nachholunterricht oder auf Erstattung des Unterrichtsgeldes. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt oder sonstiger zwingender Gründe. Bei einem durchgehend mehr als vierwöchigen Unterrichtsausfall aufgrund der Erkrankung der/s Schüler/-in kann nach Vorlage eines Attestes eine teilweise Erstattung des Unterrichtsgeldes beantragt werden.
- Kann im Falle der Erkrankung der Lehrkraft keine Vertretung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Nachholstunden. Sollte eine Absage des Unterrichts erforderlich sein, werden die Schüler/-innen nach Möglichkeit zeitnah benachrichtigt. Wenn in einem Kalenderquartal der Unterricht mehr als viermal abgesagt werden muss, wird auf Antrag ein Monatsbeitrag erstattet.
- Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt oder auf Anordnung einer Behörde ist eine Unterrichtsgelderstattung ausgeschlossen.
- Kann der Unterricht aus Gründen behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrkraft und Schüler/-in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die WMK berechtigt, den Unterricht online zu erbringen.
4. Ausschluss
Die Wiesbadener Musik- & Kunstschule e.V. kann in folgenden Fällen das Vertragsverhältnis kündigen:
– unzureichende Leistungsbereitschaft,
– Vernachlässigung des Unterrichtsbesuchs,
– Verstöße gegen die Schul- bzw. Hausordnung,
– Nichtzahlung des Unterrichtsgeldes.
In besonders schwerwiegenden Fällen kann der fristlose Verweis von der Schule erfolgen.
5. Ferienregelung
Die Ferien- und Feiertagsregelung an den allgemein bildenden Schulen im Lande Hessen ist auch für die Wiesbadener Musik- & Kunstschule e.V. verbindlich. Am jeweils letzten Schultag vor den Ferien findet Unterricht statt. Sonderregelungen – bewegliche Ferientage, Hitze-/Schneefrei u. a. – gelten nicht automatisch für die Wiesbadener Musik- & Kunstschule e.V.
6. Aufsicht
Die Aufsichtspflicht der WMK besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben.
7. Datenschutz
- Die WMK erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Schüler*innen und Erziehungsberechtigten nur mit deren Einwilligung bzw. der Einwilligung deren gesetzlicher Vertreter oder wenn eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die WMK verarbeitet nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung und Abwicklung ihrer Leistungen erforderlich sind oder die der WMK freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur Abwicklung des Unterrichtsvertrages und zur Unterrichtsorganisation.
- Schüler*innen, Erziehungsberechtigte und Zahlungspflichtige haben jederzeit das Recht, kostenlose Auskunft über die von der WMK gespeicherten Daten zu erhalten sowie die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Sperrung und Löschung unrichtiger oder zu Unrecht gespeicherter Daten zu verlangen. Eine der WMK gegenüber erteilte Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur mit Einwilligung der Schüler*innen oder Erziehungsberechtigten bzw. der gesetzlichen Vertreter*innen und soweit die WMK aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen hierzu berechtigt oder verpflichtet ist.
8. Eintritt, Vertragslaufzeit und Kündigung
Reguläre Eintrittstermine sind der 1. Januar, 1. April und 1. Oktober. Kündigungen sind jeweils zum 31. März, 30. September und 31. Dezember möglich. Die schriftliche Kündigung muss sechs Wochen vorher in der Verwaltung der Wiesbadener Musik- & Kunstschule e.V. eingegangen sein.
In folgenden Kursen gelten abweichende Bedingungen:
Für Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, gelten die Kündigungsfristen nach §§ 309, 312k BGB.
Musikalische Eltern-Kind-Gruppe (MEK):
Phase 0: Eintrittstermine sind zum 1. eines Monats möglich. Der Kurs endet im Alter von 1,5 Jahren.
Phase I: Eintrittstermine sind zum 1. eines Monats möglich. Die reguläre Kursdauer beträgt 18
Monate und endet im Alter von drei Jahren
Phase II: Die Kurse beginnen in der Regel nach den Sommerferien bzw. im März.
Abmeldung ist in den ersten 3 Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich (ausgenommen zum 30.06. und zum 31.07.). Danach gelten die üblichen Kündigungsfristen.
Sollte die Kursgröße von 6 Kindern unterschritten werden, behält sich die Schule vor, den Kurs aufzulösen
Musikalische Früherziehung (MFE):
Die Kurse beginnen in der Regel nach den Sommerferien. Die Gesamtkursdauer beträgt 23 Monate.
Nachrücker werden der Restlaufzeit entsprechend eingegliedert.
Es gelten die üblichen Kündigungsfristen.
Musikalische Grundausbildung (MGA):
Abmeldung ist zum 31. Mai möglich. Die schriftliche Kündigung muss sechs Wochen vorher in der Verwaltung der Wiesbadener Musik- & Kunstschule e.V. eingegangen sein. Sollte die Kursgröße von 10 Kindern unterschritten werden, behält sich die Schule vor, den Kurs aufzulösen.
Orff-Kurs:
Die Kurse beginnen in der Regel nach den Sommerferien. Kursdauer: 1 Jahr. Abmeldung ist zum 31. Dezember möglich. Die schriftliche Kündigung muss sechs Wochen vorher in der Verwaltung der Wiesbadener Musik- & Kunstschule e.V. eingegangen sein.
Blockflötenkurs „Anpfiff“:
Die Kurse beginnen in der Regel nach den Weihnachtsferien. Kursdauer: 1 Jahr.
Schnupperkurs / Instrumentenreise / Rock-Pop-Safari:
Die Kurse beginnen in der Regel nach den Weihnachtsferien und nach den Sommerferien. Kursdauer: 1/2 Jahr.
Junior Pop Class / Junior Pop Class 2.0 / Bandcoaching:
Die Kurse beginnen in der Regel zum 01. April. Kursdauer: 1 Jahr.
Songwriting:
Der Kurs beginnt in der Regel zum 01. April. Kursdauer: 1 Jahr.
Studienvorbereitung:
Der Kurs beginnt in der Regel nach den Sommerferien. Kursdauer: 1 Jahr.
9. Sonstiges
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht zulässig. Vertragsrelevante Absprachen mit Lehrkräften sind unwirksam.
Von Änderungen (z.B. Adressänderung bei Umzug etc.) und Ergänzungen ist die Wiesbadener Musik- & Kunstschule e.V. umgehend schriftlich zu informieren. Bei verspäteter Bekanntgabe persönlicher Verhältnisse (Umzug, Wegfall von Ermäßigungsvoraussetzungen etc.) ist mit Nachforderungen zu rechnen.
Erfüllungsort ist Wiesbaden.
Stand 07/2024